Jahresabschluss und Gewinnermittlung
Einmal im Jahr ist es Zeit, Bilanz zu ziehen. Finanzverwaltung, Banken, Mitgesellschafter und andere sind an Ihren Jahresabschlüssen interessiert. Nicht zuletzt für Sie selbst ist jeder Jahresabschluss eine wertvolle Informationsquelle, die zeigt, wie das Geschäftsjahr verlaufen ist. Wir vergleichen Ihre Betriebsergebnisse mit dem Branchendurchschnitt, zeigen Ihnen die Entwicklung der letzten Jahre auf und wagen mit Ihnen gemeinsam einen betriebswirtschaftlichen Ausblick in die Zukunft. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen alle gesetzlich zugelassenen Gestaltungsspielräume auf, so dass Ihr steuerliches Ergebnis nicht höher ist, als es sein müsste, aber gleichzeitig Ihre Hausbank auch mit Ihrem Betriebsergebnis zufrieden ist.
- Einnahmen- / Überschussrechnung gemäß § 4 III EStG
- Jahresabschluss (Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung)
- E-Bilanz (Elektronische Übermittlung nach Vorgaben der Taxonomie)
- Eröffnungs-, Zwischen- und Aufgabebilanz
- Anhang und Erläuterungsbericht
Steuererklärungen
Wir fertigen sämtliche Steuererklärungen für Sie an und schöpfen dabei den gesetzlichen Rahmen zu Ihren Gunsten voll aus. Soweit Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln sind, erledigen wir auch das für Sie. Im Wesentlichen erstellen wir folgende Steuererklärungen:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- gesonderte und einheitliche Feststellung
- Kapitalertragsteuer
Lohnbuchführung
Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter zuverlässig und pünktlich eine korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung erhalten und dass die gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten gegenüber Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften erfüllt werden, so dass Sie gelassen der nächsten Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung entgegensehen können. Hier fallen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten an:
- Einrichten der Lohnbuchführung
- Erstellen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellen aller An-, Ab- und Sofortmeldungen sowie Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger
- Erstellen und Übermitteln der Lohnsteueranmeldungen
- Anträge auf Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Bescheinigungen über Beschäftigung und Einkommen zur Vorlage bei Arbeitsagentur, Krankenkasse oder anderen Ämtern
- Lohnnachweise für Berufsgenossenschaften
Finanzbuchführung
Die Finanzbuchführung ist das Grundgerüst für die jährliche Gewinnermittlung und zur laufenden Steuer- und Liquiditätsplanung. Je besser die Qualität der Finanzbuchführung ist, umso präziser kann eine unterjährige Beratung erfolgen. Gleichzeitig werden im Rahmen der Finanzbuchführung die gesetzlichen Vorgaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer erfüllt. Insbesondere fallen hier folgende Tätigkeiten an:
- Einrichten der Buchführung
- Kontieren und Erfassen der Belege
- Offene-Posten-Buchführung
- Anlagenbuchführung
- Erstellen und Übermitteln der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Mehrjahres- und Branchenvergleich
- Laufende Überprüfung der Betriebsergebnisse
Beratung
Bei allen Beratungsleistungen steht für uns Ihr wirtschaftlicher Nutzen im Vordergrund. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, der Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung durchsetzt, der für Sie wirtschaftlich sinnvolle und gleichzeitig steueroptimale Lösungen erarbeitet und der Sie sicher und kompetent durch den deutschen Paragraphen-Dschungel führt. Unter anderem bieten wir Ihnen folgende Beratungsleistungen an:
- Prüfung von Steuerbescheiden und Rechtsbehelfsverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungen durch Finanzverwaltung oder Rentenversicherungsträger
- Selbstanzeige und Nacherklärung von bisher nicht erklärten Einkünften
- Steueroptimale Vermögensübertragung
- Existenzgründung und optimale Wahl der Rechtsform
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Planung der Unternehmensnachfolge
- Investitions- und Finanzierungsplanung